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    Lenz Briefmarken
    Axel Lenz
    Thurgauer Str. 1
    78224 Singen

    Tel.: +49 (0) 7731 64982
    Fax: +49 (0) 7731 69446
    E-Mail: info@briefmarken-lenz.de
    Web: http://www.briefmarken-lenz.de
  • Über LENZ Briefmarken & Münzen

    Lenz-Briefmarken besteht als Fachgeschäft schon seit 1958, unsere internationalen Auktionen finden schon seit über 50 Jahren statt. Wir führen philatelistisches und numismatisches Zubehör aller Marken-Firmen. Überzeugen Sie sich von unserem reichhaltigem Angebot.


Impressum und Information zur Online-Streitschlichtung

Informationen zur Online-Streitschlichtung

Online-Streitschlichtung“ (OS-Plattform nach EU-VO)

Link zur Online-Streitschlichtung(splattform) der EU

Informationspflicht lt. Art. 14 der EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-VO)

Information zur Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission stellt eine Internet-Plattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sogenannte „OS-Plattform“) bereit, die als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertraglichen Verpflichtungen, die aus Online-Verträgen über Waren oder Dienstleistungen erwachsen, dient.

Die OS-Plattform der EU-Kommission ist erreichbar unter dem Link: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Wir sind erreichbar über die E-Mail-Adresse: info@briefmarken-lenz.de


Impressum

Lenz Briefmarken 
Axel Lenz 
Thurgauer Str. 1 
78224 Singen 

Tel.: +49 7731 64982 
Fax: +49 7731 69446 
info@briefmarken-lenz.de 

USt.-Id.Nr.: DE 813599257
Geschäftsbedingungen

LENZ Briefmarken & Münzen


Allgemeine Versteigerungsbedingungen

1. Die Versteigerungsbedingungen sind in den Auktionskatalogen abgedruckt. Sie sind auch in den Ge­schäftsräumen des Versteigerers einzusehen. Auch ohne schriftliche Anerkennung sind sie aus­schließlich maßgebend bei Einsendung von Geboten, Erteilung von Kaufaufträgen oder persönlichen Geboten auf der Auktion.

2. Die Versteigerung ist öffentlich und freiwillig und erfolgt mit Ausnahme eigener Lose im fremden Namen und auf fremde Rechnung gegen Barzahlung in EURO.

3. Die Mindeststeigerung beträgt wie folgt:
Vom Preis in Euro Gebotsstufe in Euro
0.- 2.-
50.- 5.-
200.- 10.-
500.- 20.-
1.000.- 50.-
2.000.- 100.-
10.000.- 500.-

Bei Gebotslosen mindestens EUR 10,–!!

4. Den Zuschlag erhält der Meistbietende. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann als Vertreter des Auftraggebers den Zuschlag verweigern, Lose umgruppieren, zusammenfassen, aufteilen oder auch insgesamt zurückziehen. Er ist ferner berechtigt, von der im Auktionskatalog angegebenen Reihenfolge der Lose abzuweichen. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Personen ohne Angabe von Gründen von der Auktion auszu­ schließen.

5. Bei Zweifeln, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, ob ein Übergebot übersehen worden ist, sowie bei sonstigen unklaren Fällen kann der Versteigerer das Los nochmals zum Aufruf bringen. Bei gleichhohen Geboten entscheidet das Los.

6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Anwesende Bieter haben die Kaufrechnung sofort auszuglei- chen, bei schriftlichen Bietern wird die Auktionsrechnung mit Zustellung fällig und ist innerhalb von zwei Wochen zu bezahlen.

7. Vertretungsverhältnisse sind vor Beginn der Versteigerung offenzulegen, andernfalls kommt der Kaufvertrag mit dem Bieter zustande. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr auf den Käufer über. Dieser erwirbt jedoch erst mit der Zahlung des vollständigen Kaufpreises, bei Zahlung durch Scheck erst bei Einlösung, Eigentum.

8. Der Versteigerer erhält vom Käufer eine Provision von 20 % des Zuschlagspreises sowie EUR 2,– je gekauftem Los. Die Kosten für Porto, Verpackung, Versicherung und ggf. Import werden den Käufern in Rechnung gestellt. Die auf Provision und sämtliche sonstigen Leistungen (= Spesen) anfallende Mehr­wertsteuer (derzeit 19%) wird gesondert in Rechnung gestellt. Lieferungen in Drittländer sind gegen Vorlage des Aus fuhrnachweises von der USt. auf die Provision, Spesen und Losgebühr befreit. Von der MwSt. ausgenommen ist das Aufgeld und die Losgebühr bei Anlagegold nach §25c UstG welches vor der Losnummer mit „ o “ gekennzeichnet ist. Lieferungen an Abnehmer aus anderen EU­-Ländern mit UID.­Nr. erfolgen unter Anwendung des Reverse-­Charge-­Verfahrens, d. h. die Provision, die Spesen und die Losgebühr unterliegen nicht der Deutschen Umsatzsteuer;
der Käufer ist in diesen Fällen verpflichtet, die Ust. in seiner Ust­-Erklärung in seinem Heimatland anzugeben.

9. Kommt der Käufer länger als eine Woche mit der Bezahlung in Rückstand oder verweigert er die Abnahme, so ist der Versteigerer nach Setzen einer Nachfrist von einer Woche mit Ablehnungsandrohung berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten oder vom Käufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letz­ teren Fall ist der Versteigerer berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 30% der Auktionsrechnung als Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Nachweis eines Schadens nicht erforderlich. Weist der Käufer nach, dass dem Versteigerer ein Schaden nicht oder nur in geringer Höhe entstanden ist, so kann der Versteigerer nur den tatsächlich entstandenen Schaden geltend machen.

10. Ist der Käufer mit seiner Zahlung in Verzug, werden Zinsen in Höhe von 1% pro angefangenem Monat berechnet. Der Zinssatz kann höher oder niedriger angesetzt werden, wenn der Versteigerer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist; der Zinssatz beträgt aber mindestens 5% über dem Basiszinssatz pro Jahr. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach oder nimmt er die ersteigerten Lose nicht ab, so ist der Versteigerer berechtigt, vom Ersteigerer einen pauschalen Schadensersatz von 25% der Zuschlagsumme als Ausgleich für entgangene Einlieferer- und Käuferprovision sowie entstandene Aufwendungen zu verlangen, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist. Die Geltendmachung eines nachgewiesenene höheren Schadens durch den Versteigerer bleibt unberührt.

11. Zur Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen – auch bedingter oder befristeter – Ansprüche des Ver­steigerers, insbesondere wegen Kaufgelder, Kaufgeldrückstände sowie Nebenleistungen bestellt der Käufer dem Versteigerer hiermit ein vertragliches Pfandrecht an den in den Besitz des Versteigerers gelang­ ten ­Sachen des Käufers. Der Versteigerer nimmt die Bestellung hiermit an. Kommt der Käufer bei Fälligkeit seinen Verbindlichkeiten nicht nach und ist die dem Käufer mit insoweitiger, ausdrücklicher Androhung gesetzte Nachfrist von einer Woche abgelaufen, so ist der Versteigerer berechtigt, das Pfand ohne gericht­ liches Verfahren unter tunlichster Rücksichtnahme auf den Käufer zu beliebiger Zeit an einem ihm geeignet erscheinenden Ort auf einmal oder nach und nach zu verwerten. Die Androhung unterbleibt, falls sie untunlich ist. Die Verwertung erfolgt nach freiem Ermessen des Versteigerers, insbesondere durch Erwerb, u freihändigen Verkauf, nochmalige Versteigerung oder in sonstiger Weise. Kosten und Auslagen, die bei der Bestellung, Verwaltung, Verwertung oder Freigabe des Pfandes erwachsen, gehen zu Lasten des Käufers.

12. Die Beschreibungen der Lose erfolgen mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen, sie stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften dar. Sämtliche Lose können vor oder während der Versteigerung in den Geschäftsräumen des Versteigerers besichtigt und geprüft werden. Mit Ausnahme von Sammlungen, Sammellosen oder sonstigen Großlosen kann jedes Los gegen Übernahme der Versendungskosten einschließlich der Versicherungsgebühren auch von dem Interessenten zur Ansicht angefordert werden, bei unbekannten Kunden allerdings nur gegen Nachweis von Referenzen. Postfrische Marken sind von Ansichtssendungen ausgeschlossen. Bei Sammlungen, Sammellosen oder sonstigen Großlosen sind Reklamationen jeglicher Art, insbesondere im Hinblick auf Qualität und Quantität ausgeschlossen. Sofern die Beschreibung nichts anderes ausweist, sind angegebene Katalogwerte unverbindlich und stellen keine zugesicherte Eigenschaft dar. Lose, die bereits mit Fehlern beschrieben sind, können wegen weiterer kleinerer Mängel nicht reklamiert werden. Fehler, die sich aus den Abbildungen ergeben (Schnitt, Zähnung, Stempel, Zentrierung usw.), kön­ nen nicht zum Gegenstand einer Reklamation gemacht werden. Jede Reklamation ist ausgeschlossen, wenn Lose oder Marken verändert worden sind. Als Veränderungen gelten insbesondere auch Entfernen von Falzen, Falz- oder Papierresten, Wässern, Behandlung mit Chemikalien und Anbringung von Zeichen jeder Art. Durch die Abgabe eines Gebotes auf bereits geprüfte Marken oder auf Marken mit Attest werden die Prüfzeichen bzw. Atteste, die dem Käufer zur Einsicht bzw. Kenntnisnahme zur Verfügung stehen, von diesem als maßgebend anerkannt. Im übrigen müssen Reklamationen bei offen zutagetretenden Fehlern innerhalb von 14 Tagen nach Überga­ be oder Zustellung der Lose bei dem Versteigerer eingegangen sein. Der Versteigerer kann zum N ­ achweis der Reklamation vom Käufer auf dessen Kosten die Einholung von Prüfattesten von zwei voneinander unabhängigen, anerkannten Spezialprüfern verlangen. Marken, die eindeutig als Fälschung ermittelt werden, können von den Prüfern als solche gekennzeichnet werden. Der Auktionator ist berechtigt, den Käufer mit allen Reklamationen an den Einlieferer zu verweisen. Bei anerkannten Reklamationen hat der Käufer Anspruch auf Erstattung von Kaufpreis und Provision, weiter­ gehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden bleibt unberührt.

13. Schriftliche Kaufangebote werden streng interessewahrend ausgeführt. Best- oder Höchstgebote werden bis zum 5fachen Ausrufpreis mitgesteigert. „Gebots“-Lose werden zum Höchstpreis zugeschlagen.

14. Schadensersatzansprüche gegen den Versteigerer, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss oder aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden ist.

15. Die vorgenannten Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für alle Geschäfte, welche außerhalb der Versteigerung mit Auktionslosen abgeschlossen werden.

16. Erfüllungsort ist der Sitz des Versteigerers. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Ver­ steigerers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

17. Sollte eine der Versteigerungsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen unberührt. Die unwirk­ same Bedingung ist durch eine Regelung zu ersetzen, welche der gewollten am wirtschaftlich nähesten kommt.

Singen, Thurgauer Straße 1 Axel Lenz
Datenschutzbestimmungen

LENZ Briefmarken & Münzen


Briefmarken Lenz 92. Auktion
25. - 26. April 2014

Grosses Auktionsangebot mit Schwerpunkt Deutsche Gebiete

Kurzbedingungen

Zum Zuschlagpreis wird die Provision von 18% und eine Losgebühr von 1,50 EUR je Los erhoben.
Die Umsatzsteuer von 19% wird auf die Provision und Spesen (Vermittlungsleistung) – nicht auf den Zuschlagpreis – erhoben. Auf Lose, die von Händlern und ausländischen Einlieferern stammen und mit (*H*) nach dem Lostext gekennzeichnet sind, muss auf den Zuschlagpreis 7% USt. berechnet werden.
Bei Käufern aus EU-Staaten wird nach den Richtlinien des ab 1. 1. 1993 im EU-Binnenmarkt gültigen Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetzes die USt. berechnet. Für Warenlieferungen die wir direkt in das Nicht EU-Ausland senden, entfällt die USt. Ausnahmen gemäß der EWG-Gesetze.
Bei Händlern muss eine USt.- befreiende Umsatzsteuer-Ident-Nr. mit der Abgabe eines Gebotes mitgeteilt werden. Eine nachträgliche Fakturierungs-Änderung ist nicht möglich!

Geschäftsbedingungen für diese Auktion

1. Versteigerungstag, Freitag, 25. April 2014 · Hilzingen bei Singen · Hegau-Halle
Beginn: nachmittags: ca. 14.00 Uhr Los 1– 547 – Übersee – Andorra – Norwegen
ca. 14.30 Uhr Los 548 – 1940 – Österreich – Schweiz – Zypern
ca. 16.00 Uhr Los 1941 – 2382 – Altdeutschland – Baden-Württemberg
ca. 17.00 Uhr Los 2383 – 3699 – DR ab 1872–1945, mit Kolonien – Zeppelin – Flugpost – Schiffspost

2. Versteigerungstag, Samstag, 26. April 2014
Beginn: vormittags: ca. 9.00 Uhr Los 3700 – 5009 – Lokalausgaben Deutschland ab 45,
Franz. Zone – Berlin – SBZ – DDR – Bizone – Bundesrepublik
ca. 10.15 Uhr Los 7160 – 7722 – Münzen – Banknoten
nachmittags: ab 12.30 Uhr Los 5010 – 6222 – Alle Welt, Posten Slgn., Lots Europa
ca. 16.00 Uhr Los 6223 – 7159 – Deutschland Posten + Slgn., Zubehör
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