164. Teutoburger Münzauktion
8. - 16. April 2024
8. April 2024 13:00 CESTLIVE!

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Informationen zur Online-Streitschlichtung

Online-Streitschlichtung“ (OS-Plattform nach EU-VO)

Link zur Online-Streitschlichtung(splattform) der EU

Informationspflicht lt. Art. 14 der EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-VO)

Information zur Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission stellt eine Internet-Plattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sogenannte „OS-Plattform“) bereit, die als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertraglichen Verpflichtungen, die aus Online-Verträgen über Waren oder Dienstleistungen erwachsen, dient.

Die OS-Plattform der EU-Kommission ist erreichbar unter dem Link: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Wir sind erreichbar über die E-Mail-Adresse: info@teutoburger-muenzauktion.de


Teutoburger Münzauktion GmbH


Teutoburger Münzauktion GmbH
Brinkstrasse 9
D-33829 Borgholzhausen

Telefon: 054 25 93 00 50
Fax: 054 25 93 00 51

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Verkaufsbedingungen:

Der Auktionsausruf liegt 10% unter dem Schätzpreis. Der Zuschlagpreis bildet die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende Aufgeld. Für Käufer aus EU-Ländern gilt einheitlich ein Aufgeld von 22% (im Aufgeld ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten). Für Käufer mit Wohnsitz in Drittländern (außerhalb der EU) gilt: Das Aufgeld beträgt einheitlich 19%. Wird die Ware vom Käufer selbst oder durch Dritte in Drittländer ausgeführt, wird die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet, jedoch bei Vorlage der gesetzlich geforderten Ausfuhrnachweise erstattet. Führen wir diese Ware selbst in Drittländer aus, wird die gesetzliche Umsatzsteuer nicht berechnet. Im Ausland anfallende (Einfuhr-) Umsatzsteuer und Zölle trägt in jedem Fall der Käufer. Die Versandkosten werden dem Käufer nach Aufwand berechnet. Für Goldmünzen die von der gesetzlichen Umsatzsteuer befreit sind, wird ein Aufgeld von 17 % berechnet. Alle anderen Auktionslose unterliegen der Differenzbesteuerung. Für telefonische Gebote ...mehr

Der Auktionsausruf liegt 10% unter dem Schätzpreis. Der Zuschlagpreis bildet die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende Aufgeld. Für Käufer aus EU-Ländern gilt einheitlich ein Aufgeld von 22% (im Aufgeld ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten). Für Käufer mit Wohnsitz in Drittländern (außerhalb der EU) gilt: Das Aufgeld beträgt einheitlich 19%. Wird die Ware vom Käufer selbst oder durch Dritte in Drittländer ausgeführt, wird die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet, jedoch bei Vorlage der gesetzlich geforderten Ausfuhrnachweise erstattet. Führen wir diese Ware selbst in Drittländer aus, wird die gesetzliche Umsatzsteuer nicht berechnet. Im Ausland anfallende (Einfuhr-) Umsatzsteuer und Zölle trägt in jedem Fall der Käufer. Die Versandkosten werden dem Käufer nach Aufwand berechnet. Für Goldmünzen die von der gesetzlichen Umsatzsteuer befreit sind, wird ein Aufgeld von 17 % berechnet. Alle anderen Auktionslose unterliegen der Differenzbesteuerung. Für telefonische Gebote während der Auktion berechnen wir zusätzlich 1% Aufgeld. Wir rufen erst ab einem Einzelschätzpreis von mindestens 500 Euro an.

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  • Parchimowicz899
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Montag 13.05.2024, CEST

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