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Merkurphila Expressauktionen


Allgemeine Versteigerungsbedingungen -Saalauktionen

Geltungsbereich:

Diese allgemeinen Versteigerungsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Merkurphila GmbH, Hasenauerstrasse 46, 1190 Wien, Österreich, und Teilnehmern an Auktionen der Merkurphila GmbH.
Entgegenstehende oder abweichende AGBs werden nicht anerkannt und entfalten keine Wirksamkeit, es sei denn, ihrer (teilweisen) Geltung wird vom Versteigerer ausdrücklich zugestimmt.

Diese Versteigerungsbedingungen werden durch Abgabe eines Gebotes anerkannt.

Auktionsgegenstand und Auktionsablauf:

Die Merkurphila GmbH (nachfolgend nur Versteigerer genannt) führt nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung in der geltenden Fassung und gemäß diesen allgemeinen Versteigerungsbedingungen in freiwilliger und öffentlicher Auktion Versteigerungen von beweglichen Sachen (Versteigerungsobjekte) im eigenen Namen und für Rechnung unbenannter Einlieferer durch.

Die Versteigerung findet in den Räumlichkeiten des Versteigerers in der Hasenauerstrasse 46, 1190 Wien an den vom Versteigerer vorgegebenen Auktionstagen statt. Alle Lose sind mit Beschreibungen und Abbildungen versehen. Die Abbildungen müssen nicht der Originalgröße entsprechen. Alle Lose können von Kaufinteressenten vor der Gebotsabgabe aber auch real zu vorbestimmten Zeiten unter Beaufsichtigung beim Versteigerer oder an anderen Orten nach der Wahl des Versteigerers (z.B. Briefmarkenmessen) besichtigt werden. Der Versteigerer kann den Versteigerungsort und -termin sowie die Lose jederzeit ändern.
Der Versteigerer ist berechtigt, Lose zu trennen, zu vereinigen, in einem zweiaktigen Bietvorgang auszubieten, zurückzuziehen oder die Versteigerung abweichend von der vorgesehenen Reihenfolge vorzunehmen. Versteigert wird nach folgenden Steigerungsstufen:

bis 50 € 2 €
bis 100 € 5 €
bis 200 € 10 €
bis 600 € 20 €
bis 1500 € 50 €
bis 2000 € 100 €
bis 6000 € 200 €
bis 15000 € 500 €
bis 50000 € 1000 €
bis 100000 € 2000 €
darüber € 5000 €



Irrtümer bei der Gebotsabgabe gehen zu Lasten des Bieters. Nicht den Steigerungsstufen entsprechende schriftliche Gebote werden aufgerundet, Gebote wie Jedenfalls, Bestens oder Unbedingt werden nach Ermessen des Versteigerers bis zum 10-fachen Rufpreis ausgeführt, haben aber keinen unbedingten Anspruch auf Zuschlag. Bei gleich hohen Geboten entscheidet die zeitliche Reihenfolge des Gebotseingangs, wobei die früheren Gebote Priorität haben.
Unterangebote werden nicht berücksichtigt. Der Versteigerer ist berechtigt - ohne Angabe von Gründen - Gebote abzulehnen, Personen ganz von der Auktion auszuschließen und deren eventuell schon abgegebenen Gebote aus der laufenden Auktion wieder herauszunehmen, Lose aus der Auktion zurückzuziehen oder Teilnehmer von der Auktion auszuschließen.

Kaufvertrag, Zahlung und Lieferung:

Der Zuschlag erfolgt durch die Annahme des Meistbotes mit der Wortfolge "zum Dritten". Wurde auf ein Los nur ein Gebot abgegeben, erfolgt der Zuschlag zum Ausrufpreis. Durch den Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Bieter und dem Versteigerer zustande, der den Käufer zur Abnahme aller von ihm ersteigerten Lose und zur Begleichung des Gesamtrechnungsbetrages für alle vom Käufer ersteigerten Lose innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt verpflichtet. Das gilt auch für durch Fehleingaben des Bieters entstandene Zuschläge. Wer für Dritte bietet, haftet neben dem Dritten als Selbstschuldner für die vollständige und rechtzeitige Bezahlung des Gesamtbetrages. Mit einer auf Wunsch des Käufers vom Versteigerer auf den Namen der dritten Person ausgestellten Rechnung wird vom Versteigerer nur eine weitere Erfüllungsverpflichtung der dritten Person anerkannt, weitere Rechte werden der dritten Person nicht eingeräumt. Die Haftung des Käufers bleibt davon unberührt.

Der Zuschlagspreis bildet die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende Aufgeld. Soweit die Differenzbesteuerung nach § 24 UStG zur Anwendung kommt, beträgt das Aufgeld 24% des Zuschlagspreises, wobei das Aufgeld bereits die gesetzliche Umsatzsteuer enthält. Bei regelbesteuerten Versteigerungsobjekten beträgt das Aufgeld 24% des Zuschlagspreises . In diesem Fall wird die gesetzliche Umsatzsteuer vom Gesamtpreis berechnet und diesem hinzugerechnet. Ausfuhrlieferungen in Drittländer (außerhalb der EU) sowie Ausfuhrlieferungen in EU sind bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Im Ausland anfallende (Einfuhr-)umsatzsteuer und Zölle trägt in jedem Fall der Käufer.

Der Kaufpreis ist mit der Zuschlagserteilung fällig. Die Zahlung des Käufers hat grundsätzlich spesenfrei und ohne jeden Abzug sofort zu erfolgen, wobei der Versteigerer berechtigt ist, nach Ermessen den Kaufpreis zu stunden. In diesem Fall ist der Kaufpreis per Banküberweisung auf das in der Auktionsabrechnung genannte Bankkonto oder per Online-Zahlungssystem "PayPal" (www.paypal.at) zu überweisen. Bei Nutzung von Paypal hat der Käufer einen um 4 % erhöhten Gesamtrechnungsbetrag zu begleichen. Die Zahlung ist so zu leisten, dass sie spätestens 10 Tage nach Rechnungszustellung beim Versteigerer eingelangt ist, es sei denn, der Käufer ist ein Verbraucher, in welchem Fall die Zahlung binnen 10 Tagen nach Rechnungszustellung in Auftrag gegeben werden muss. Eventuelle Kosten des Geldverkehrs hat der Käufer zu tragen. Zahlungen in Fremdwährungen werden bei Eingang auf dem Bankkonto des Versteigerers in Euro umgerechnet zum Wechselkurs, der am Tag der Rechnungslegung bei der  entgegennehmenden Bank gilt, wobei Differenzen durch Wechselkursschwankungen zu Lasten des Käufers gehen.

Das Eigentum an vom Käufer ersteigerten Losen geht erst mit vollständigem Zahlungseingang des Gesamtrechnungsbetrages beim Versteigerer auf den Käufer über, die Gefahr jedoch schon mit dem Zuschlag. Ein Anspruch auf Herausgabe von ersteigerten Losen besteht erst nach vollständigem Zahlungseingang des Rechnungsbetrages. Jede davon abweichende Zahlungsweise ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Versteigerer zulässig.

Beträge, die 10 Tage nach Rechnungszustellung nicht beim Versteigerer eingegangen sind, bzw, falls der Käufer ein Verbraucher ist, nicht in Auftrag gegeben wurden, unterliegen, falls der Käufer ein Unternehmer ist, einem einmaligen Verzugszuschlag von 4 % des Zuschlagbetrages, sowie Verzugszinsen von 1 % je angefangenen Kalendermonat. Bei Zahlungsverzug hat der Versteigerer das Recht, wahlweise auf Erfüllung des Kaufvertrages inklusive Erfüllung aller Zinsen sowie angemessenen Folgekosten und -aufwendungen wie Inkassokosten zu bestehen oder unter Aufhebung des Zuschlages das Los zur Forderungsabdeckung einer Wiederversteigerung zuführen. Der säumige Käufer haftet für die neuerlichen Versteigerungskosten, -gebühren und für einen allfälligen Mindererlös, ohne auf einen ehrerlös Anspruch zu haben; ist der Käufer ein Verbraucher, gilt dies nur im Fall eines verschuldeten Säumnisses. Der Versteigerer kann das Los aber auch dem Zweitbestbieter zu dessen fiktivem Bestgebot nach Wegfall der Gebote des säumigen Käufers anbieten. Kauft dieser das Los, so hat der säumige Erstkäufer den dadurch entstehenden Mindererlös und die Kosten des Zweitverkaufes zu tragen. Dieselben Regelungen gelten sinngemäß, wenn der Käufer die Annahme eines bereits bezahlten Loses verweigert. Weiters ist der Versteigerer berechtigt, bei absehbar andauernder Zahlungssäumigkeit des Käufers die Sache an die davon betroffenen Einlieferer weiterzugeben.

Teilzahlungen eines Käufers für mehrere ersteigerte Lose dürfen nach Wahl des Versteigerers gegen jede aus welchem Rechtsgrund auch immer bestehenden Forderung gegenüber dem Käufer angerechnet werden.
Der Käufer kann gegenüber dem Versteigerer und/oder Einlieferer nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die sowohl im Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit stehen als auch gerichtlich festgestellt oder vom Versteigerer bzw. Einlieferer ausdrücklich anerkannt wurden.

Ergebnisse:

Der Zuschläge auf die Lose der Auktion werden im Internet ab Auktionsschluss bis 2 Wochen nach Ende des Nachverkaufes angezeigt.

Gewährleistung:

Die Lose und deren Katalogwerte werden von Experten nach ihren subjektiven Überzeugungen mit größter Sorgfalt sowie bestem Wissen und Gewissen beschrieben. Die Beschreibung stellt keine Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft, es sei denn, diese wurde ausdrücklich in der Beschreibung erwähnt, oder eines bestimmten Wertes dar.Die Lose werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich bei der Versteigerung befinden. Für Mängel, die aus der Abbildung ersichtlich sind, wird keine Gewähr geleistet. Sollten die Marken nicht der Beschreibung entsprechen, ist der Teilnehmer berechtigt, für den Fall, dass weitere Exemplare derselben Marke dem Versteigerer zur Verfügung stehen, Austausch zu verlangen, andernfalls wahlweise eine Minderung des Preises zu verlangen oder den Vertrag aufzulösen
(Wandlung). Im Fall der Wandlung sind die ersteigerten Marken unverändert im Originalumfang und -zustand zurückzugeben. Das Wandlungsrecht steht bei geringfügigen Mängeln nicht zu, insbesondere bei geringfügigen Mängeln einzelner Marken bei Losen ab 5 Marken ohne konkrete Beschreibung jeder einzelnen Marke. Für Lose mit bereits beschriebenen Einschränkungen wird wegen dieser geringen Einschränkungen keine Gewähr geleistet. Für Marken, deren Wert sich aus dem Stempel ergibt, wird für andere Einschränkungen keine Gewähr geleistet.

Das Gewährleistungsrecht kann innerhalb eines Jahres ab Übernahme geltend gemacht werden.

Durch die Abgabe eines Gebotes auf bereits geprüfte Marken werden diese Prüfungen als verbindlich hinsichtlich Echtheit, Qualitätsbeschreibung, inhaltliche Vollständigkeit usw. anerkannt, es sei denn, das Gebot wird unter Vorbehalt der Prüfung durch einen bekannt gegebenen und vom Versteigerer akzeptierten Verbandsprüfer abgegeben.

Allfällige vom Teilnehmer bezahlte Prüfgebühren werden vom Versteigerer nicht erstattet.
Sonstige (Schadens-)Ansprüche jeglicher Art gegenüber dem Versteigerer oder seine Mitarbeitern die durch unverschuldetes oder leicht fahrlässiges Handeln des Versteigerers oder seiner Mitarbeiter verursacht wurden, sind ausgeschlossen. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, aber auch höhere Gewalt, Naturereignisse usw. ist ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Versteigerers oder seiner Mitarbeiter adäquat verursacht wurde, sowie die Haftung für Personenschäden oder Tod, bleibt unberührt. Alle Ansprüche gegen den Versteigerer oder seine Mitarbeiter erlöschen spätestens 12 Monate nach Auktionsschluss.

Datenschutz und Datenaktualisierung:

Auktionsteilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass ihre dem Versteigerer zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten für Zwecke der Erfüllung sämtlicher wechselseitigen Rechte und Pflichten aus dem mit ihnen abgeschlossenen Verträgen verarbeitet werden (Rechtsgrundlage: Notwendigkeit für die Erfüllung eines Vertrages (Art 6 Abs 1 lit b) DSGVO)). Eine weitere Verarbeitung dieser Daten für Marketingzwecke erfolgt auf der Basis einer gesondert eingeholten Einwilligung (Art 6 Abs 1 lit a) DSGVO). Die Vertragsdaten werden zu diesen Zwecken automationsunterstützt gespeichert. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer an Dienstleister des Versteigerers, wenn dies zur Vertragserfüllung nötig ist (Zustelldienste, Inkassounternehmen im Fall der Zahlungssäumigkeit, oder IT-Dienstleister) oder an Behörden, wenn dies in Folge einer gesetzlichen Auskunftspflicht zu erfolgen hat. Die personenbezogenen Daten werden jedenfalls bis zum Ablauf der siebenjährigen steuer- und rechnungslegungsrechtlichen Aufbewahrungspflicht aufbewahrt, und darüber hinaus soweit sie für die weitere Erfüllung oder Geltendmachung von Rechten und Pflichten aus den abgeschlossenen Verträgen erforderlich sind, oder eine Einwilligung zur längeren Aufbewahrung vorliegt.

Der Käufer ist im Zusammenhang mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten berechtigt (i) zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten der Versteigerer gespeichert hat und Kopien dieser Daten zu erhalten, (ii) die Berichtigung, Ergänzung oder das Löschen der personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, zu verlangen, (iii) vom Versteigerer zu verlangen, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzuschränken, und (iv) unter bestimmten Umständen der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widersprechen, (v) Datenübertragbarkeit zu verlangen, und (vi) bei der österreichischen Datenschutzbehörde (für weitere Informationen s. www.dsb.gv.at) Beschwerde zu erheben.
Auktionsteilnehmer, die ihre Personaldaten unrichtig angeben oder eine Änderung dieser Daten dem Versteigerer nicht bekannt geben, haben alle sich daraus ergebenden Schäden selbst zu tragen und/oder gegebenenfalls dem Versteigerer zu ersetzen. Zustellungen an die letzte dem Versteigerer vom Auktionsteilnehmer mitgeteilte Adresse gelten unabhängig davon, ob sich der Auktionsteilnehmer dort (noch) aufhält, als wirksam erfolgt.

Sonstiges:

Von den Versteigerungsbedingungen abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Versteigerer.

Die Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für Nachverkäufe (Restlosverkauf) von nicht abgesetzten Losen nach Auktionsschluss.

Der Versteigerer ist ermächtigt, alle Rechte von Einlieferern aus Aufträgen und Zuschlägen im eigenen Namen - auch vor Gericht - geltend zu machen.

Bei Auffassungsunterschieden ist bei allen textlichen Angaben ausschließlich die deutsche Formulierung verbindlich.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die den unwirksamen in ihrem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck am Nächsten kommen.
Dasselbe gilt für Rechtslücken.

Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht unter Ausschluss der nicht zwingenden Kollisionsnormen sowie des UN- Kaufrechts (CISG) anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, für Konsumenten iSd KSchG aber nur, wenn sie weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben sowie auch nicht im Inland beschäftigt sind. Der Versteigerer ist aber auch berechtigt, Forderungen gegen Schuldner an deren Wohnort gerichtlich geltend zu machen.

Solange sich Bieter nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie die abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken erwerben.
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Merkurphila Expressauktionen


Merkurphila Express Auction 01.07.2024
July 1st, 2024

Austrian Philately and Postal History

Short Terms and Conditions

A buyers commission of 24% including differential taxation will be charged from Austrian and EU buyers. Companies and dealers from inside the EU are subject to a commission of 24% if they provide their VAT number and other credentials required in due time. Buyers from outside the EU are subject to their respective country's taxation, customs duties and regulations as well as a buyers commission of 24% (hammer price and shipping fees) only if the auctioneer is handling the export of purchased items. No underbids permitted.

Please note the Terms and Conditions

Lot Start Lot End Starting Time

Monday July 1st, 2024

1 393 18:00 CEST
Current Auctions
September 1st, 2024
Merkurphila Express Auction 01.09.2024
Austrian Philately and Postal History
September 15th, 2024
Merkurphila Express Auction 15.09.2024
Austrian philately and postal history, pieces from the Henry O. Pollak collection
November 1st, 2024
Merkurphila Express Auction 1.11.2024
Austrian Philately and Postal History