The auction house Dr. Wilhelm Derichs was founded 1957 in Cologne. Since 1988 it is run by Roland Meiners. The subsidary in Berlin exists since 2007. The company is one of the leading auction firms for stamps and became famous for important "named sales".
"Online Dispute Resolution" (ODR platform by EU regulation)
Link to EU online dispute resolution (splatform)
Information according to Paragraph. 14 of EU Regulation no. 524/2013 (ODR Regulation)
Information for online dispute resolution: The European Commission presents an Internet platform for online dispute settlement (so-called "ODR platform") as a focal point for the extrajudicial settlement of disputes concerning contractual obligations arising from online contracts on goods or services used.
1. Der Versteigerer handelt in fremden Namen und für fremde Rechnung. Der Versteigerer ist berechtigt, die Rechte des Einlieferers aus dessen Auftrag und aus dem Zuschlag im Namen des Einlieferers geltend zu machen. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwi schen dem Einlieferer und dem Ersteigerer zustande. Der Versteigerer ist auf Verlangen des Einlieferers oder des Erwerbers zur Namhaftmachung des jeweils anderen Vertragspartners rechtlich verpflichtet.
2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, während der Versteigerung – unter Wahrung der Interessen der Einlieferer – Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Die zur Versteigerung kommenden Sachen können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Für die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen wird vom Versteigerer keine Garantie im Rechtssinne übernommen. Bei Sammellosen beziehen sich die dazu gemachten Angaben nicht auf eine vertraglich vereinbarte Beschaffenheit im kaufrechtlichen Sinne. Der Auktionator übernimmt auch keinerlei Garantie für einzelne Marken und deren Qualitäten, wenn diese aus Sammellosen stammen. Formulierungen wie „postfrisch“ oder „komplett“ geben den Eindruck von Stichproben wieder, sind aber keinerlei Zu sicherung. Alle Sammellose werden nur so versteigert, wie sie sind. Bei Einzellosen kann der Käufer, der Unternehmer ist, den Verstei gerer nicht wegen Sachmängeln in Anspruch nehmen, wenn dieser seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Der Versteigerer wird aber bei begründeten Beanstandungen, die ihm spätestens 3 Wochen nach Auktionsschluss angezeigt werden, innerhalb einer Frist von 12 Monaten seine Mängelansprüche gegen den Einlieferer geltend machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme erstattet er dem Käufer den Kaufpreis, einschl. Aufgeld; ein weitergehender Anspruch, auch auf Erstattung von Prüf und Portoauslagen oder Zinsen, ist ausgeschlossen. Lediglich im Falle einer Fälschung oder Verfälschung erstattet der Auktionator die Kosten eines BPPPrüfers.
4. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann den Zuschlag in begründeten Fällen verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Er kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn ein rechtzei tig abgegebenes Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Bei Vorbehaltszuschlägen ist der Bieter bis zur Klärung mit dem Einlieferer an sein Gebot gebunden, mindestens jedoch sechs Wochen; das gleiche gilt bei Abgabe von Untergeboten und für Erwerbe im Nachverkauf.
5. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste oder Beschädigungen auf den Erwerber über. Das Eigentum an der ersteigerten Sache wird erst mit vollständigem Zahlungseingang beim Versteigerer auf den Erwerber übertragen.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Die Sachen sind sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Falls der Erwerber Versendung wünscht, geht sie auf seine Kosten. Falls der Erwerber Unternehmer ist, geht die Gefahr in diesem Falle bereits mit der Übergabe an den Spediteur oder eine sonst zum Versand bestimmte Person oder Anstalt über.
7. Der Versteigerer erhält vom Käufer eine Provision von 24% des Zuschlagspreises. Bei mit einem Punkt (•) an der Losnummer verse henen Losen fallen zusätzlich 7% Importspesen (nicht abzugsfähig, Einlieferungen aus Drittländern) auf den Zuschlagspreis an. Bei schriftlichen Bietern wird das Porto und die Versicherungspauschale gesondert berechnet. Die gesetzliche Mehrwertsteuer von zur Zeit 19% wird nur auf die Nebenkosten (Aufgeld, Importspesen, Porto, Versicherung etc.) berechnet, weil in diesen Fällen eine reine Vermittlungsleistung erbracht wird. Lieferungen in Drittländer sind gegen Vorlage des Ausfuhrnachweises von der Umsatzsteuer auf die Provision, Porto, Importspesen und Versicherung befreit. Lieferungen an Abnehmer aus anderen EULändern mit Umsatz steuer ID Nummer erfolgen unter Anwendung des Reverse Charge Verfahrens, d.h. die Provision, das Porto und die Versicherung unterliegen nicht der deutschen Umsatzsteuer; der Käufer ist in diesen Fällen verpflichtet, die Umsatzsteuer in seiner UmsatzsteuerErklärung in seinem Heimatland anzugeben. Während der Auktion ausgestellte Rechnungen gelten nur vorbehaltlich einer Nachprüfung auf Irrtümer.
8. Der Rechnungsbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder durch bankbestätigten Scheck. Zahlungen auswärtiger Erwerber, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind binnen 10 Tagen nach Rechnungszustellung fällig.
9. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 2% pro Monat als Verzugsschaden berechnet. Im übrigen kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen; der Schadensersatz kann dabei auch so berechnet werden, dass die Sache in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen eventuel len Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung und die besonderen Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Versteigerers aufzukommen hat.
10. Schriftliche Kaufgebote und solche per email werden stets interessewahrend, jedoch ohne Gewähr, ausgeführt. Best oder Höchst gebote werden bis zum 5fachen Ausrufpreis mitgesteigert. „Gebots“Lose werden zum Höchstgebot zugeschlagen und können nicht mit in eine eventuelle Kaufpreisbegrenzung bzw. Gebotslimitierung einbezogen werden. Gebote auf „Gebot“Lose werden auch in solchen Fällen davon unabhängig ausgeführt. Kunden, die während der Auktion telefonisch mitbieten möchten, müssen mindestens den Schätzpreis bieten und schriftlich vor der Auktion einen Auftrag erteilen. Im Falle einer Nichterreichbarkeit führt der Versteigerer den Auftrag zum Schätzpreis aus. Bei TelefonGeboten übernimmt der Versteigerer keine Gewähr für das Zustande kommen der Verbindung.
11. Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfas sungswidriger Bestrebung, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichtserstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch).
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den kaufmännischen Verkehr ist Köln. Es gilt deutsches Recht. Das UNAbkommen zu Verträgen über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
13. Durch Abgabe von Geboten oder Kaufaufträgen werden die Versteigerungsbedingungen in vollem Umfange anerkannt. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Vorstehende Bestimmungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf. Die Bestimmungen über Verkäufe im Fernabsatz finden darauf keine Anwendung.
Dr. Wilhelm Derichs GmbH, Briefmarkenauktionshaus – Versteigerer Roland Meiners Bonner Straße 501 · 50968 Köln (Marienburg) · Telefon (02 21) 2 57 66 02 · Telefax (02 21) 2 57 67 45 JOH. BERENBERG, GOSSLER & CO. KG, IBAN DE05201200000053503009 SPARKASSE KÖLNBONN, IBAN DE49370501980003582228