Briefmarken Fickert
Versteigerungsbedingungen
1. Die Versteigerung erfolgt im Namen und für Rechnung der Eigentümer gegen Barzahlung des Kaufpreises. Der Zuschlagspreis ist Nettopreis im Sinne des Mehrwertsteuergesetzes und bildet die Grundlage zur Berechnung für das vom Käufer zu zahlende Aufgeld in Höhe von 20%. Pro Los berechnen wir eine Losgebühr von 1,– €. Auf Aufgeld und Losgebühr wird die gesetzl. Mehrwertsteuer erhoben. Bei der Auktion können die ersteigerten Lose nur gegen Barzahlung oder per Eurocheque als Verrechnungsscheck am Auktionstag mitgenommen werden!!! Porto wird gesondert berechnet bei Überweisung des Betrages.
2. Der Versteigerer ist berechtigt, Lose zurückzuziehen, zu trennen oder zurückzustellen.
3. Steigerungssätze: 2 €, ab 50 = 5 €, ab 100 = 10 €, ab 300 = 20 €, ab 500 = 50 €, ab 1000 = 100 €
4. Die Versteigerung beginnt mit dem Ausruf des Preises, der in der Regel unter dem des Michel- Kataloges liegt. Der Zuschlag wird auf das schriftlich vorliegende oder am Ort mündlich abgegebene Gebot erteilt. Schriftliche Gebote werden gewissenhaft ausgeführt.
5. Ergeben sich beim Auktionator Zweifel, ob ein Gebot zugeschlagen wurde, so kann er erneut eine Anbietung vornehmen.
6. Ansichtssendungen sind nicht möglich. Fotokopien gegen Kostenerstattung und Rückporto. Losbesichtigung ist am Freitag von 13 – 17 Uhr vor dem Auktionsdatum im angegebenen Hotel.
7. Das Versteigerungsgut wird in dem Zustand geschlagen, in dem es sich befindet. Angaben in der Liste gelten nicht als Zusicherung. Bei geprüften Einzellosen erkennt der Käufer die in der Losbeschreibung erwähnten Atteste, Zertifikate und Signaturen als verbindlich an. Eine darüber hinausgehende Haftung des Versteigerers ist ausgeschlossen. Diese werden versteigert wie beschrieben. Lose, die bereits mit Fehlern beschrieben sind, können wegen weiterer Mängel nicht reklamiert werden. Eine über diese Regelung hinausgehende Haftung des Versteigerers ist ausgeschlossen. Ansprüche aller Art gegen den Versteigerer oder den Einlieferer verjähren mit Ablauf von drei Monaten, beginnend mit dem ersten Tage des auf den Versteigerungsmonat folgenden Kalendermonats. Sie sind auf die Erstattung des Kaufpreises inklusive aller Zuschläge beschränkt. Echtheit der Ware wird bei geprüfter Ware garantiert. Reklamationen haben nur während der Auktion Gültigkeit, schriftliche Gebote, 6 Tage nach Zusendung.
8. Wer für einen Dritten bietet, haftet als Gesamtschuldner, auch wenn das Vertretungsverhältnis offengelegt ist.
9. Das Versteigerungsgut bleibt bis zur völligen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Versteigerer kann in eigenem Namen einziehen und klagen. Für beide Teile ist Berlin – Köpenick Gerichtsstand. Mit Abgabe eines Gebotes werden die Versteigerungsbedingungen anerkannt.
10. Solange der Einlieferer & Bieter / Käufer sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie die dort angebotenen Gegenstände aus der Zeit von 1933 – 1945 betreffen und unter §§ 86, 86a StGB fallen oder fallen können, nur zu den in §§ 86 Abs. 3 StGB bestimmten Zwecken erwerben.
11. Kisten, Sammlungen und Posten sind von Reklamationen ausgeschlossen. Diese werden versteigert wie gesehen. Bei Einzellosen, die geprüft sind, werden diese Prüfungen vom Käufer anerkannt.
12. Ergebnislisten werden nicht versandt. Zutrittsberechtigt sind grundsätzlich nur Personen mit jeweils gültiger Auktionsliste. Während der Auktion ist Tausch und Handel untersagt.