Rauhut & Kruschel
Versteigerungsbedingungen
1. Der Versteigerer handelt in fremden Namen und für fremde Rechnung. Der Versteigerer ist berechtigt, die Rechte des Einlieferers aus dessen Auftrag und
aus dem Zuschlag im Namen des Einlieferers geltend zu machen. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Einlieferer und dem Ersteigerer
zustande. Der Versteigerer ist auf Verlangen des Einlieferers oder des Erwerbers zur Namhaftmachung des jeweils anderen Vertragspartners rechtlich
verpflichtet.
2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, während der Versteigerung - unter Wahrung der Interessen der Einlieferer - Nummern des Kataloges zu
vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Die zur Versteigerung kommenden Sachen können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Für die nach bestem Wissen und Gewissen
vorgenommenen Katalogbeschreibungen wird vom Versteigerer keine Garantie im Rechtssinne übernommen - mit Ausnahme der Regelung in Ziffer 12.
Bei Sammellosen beziehen sich die dazu gemachten Angaben nicht auf eine vertraglich vereinbarte Beschaffenheit im kaufrechtlichen Sinne. Der
Auktionator übernimmt auch keinerlei Garantie für einzelne Marken und deren Qualitäten, wenn diese aus Sammellosen stammen. Formulierungen wie
"postfrisch" oder "komplett" geben den Eindruck von Stichproben für die wertentscheidenden Teile des Sammelloses wieder, sind aber keinerlei
Zusicherung. Alle Sammellose werden nur so versteigert, wie sie sind. Bei Einzellosen kann der Käufer, der Unternehmer ist, den Versteigerer nicht wegen
Sachmängeln in Anspruch nehmen, wenn dieser seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Der Versteigerer wird aber bei begründeten Beanstandungen, die ihm
spätestens 3 Wochen nach Auktionsschluss angezeigt werden, innerhalb einer Frist von 12 Monaten seine Mängelansprüche gegen den Einlieferer
geltend machen. Reklamierte Einzellose müssen mit unveränderter, nicht beschrifteter Loskarte retourniert werden, sonst ist eine Rücknahme nicht
möglich. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme erstattet er dem Käufer den Kaufpreis, einschl. Aufgeld; ein weitergehender Anspruch, auch auf
Erstattung von Prüf- und Portoauslagen oder Zinsen, ist ausgeschlossen. Sofern Sie eine Überprüfung durch einen BPP-Prüfer wünschen, bedarf dies der
Benachrichtigung und Zustimmung des Auktionators. Bei abweichenden Farbzuordnungen für bereits BPP-geprüfte Lose kann der Auktionator nach
eigenem Ermessen entscheiden, ob er eine Reklamation akzeptiert oder nicht. Lediglich im Falle einer Fälschung oder Verfälschung erstattet der
Auktionator die Kosten eines BPP-Prüfers. Die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden bleibt unberührt.
4. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann den Zuschlag in begründeten Fällen verweigern oder unter
Vorbehalt erteilen. Er kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist
oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Bei Vorbehaltszuschlägen ist der Bieter
bis zur Klärung mit dem Einlieferer an sein Gebot gebunden, mindestens jedoch sechs Wochen; das gleiche gilt bei Abgabe von Untergeboten und für
Erwerbe im Nachverkauf.
5. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste oder Beschädigungen auf den Erwerber über. Das Eigentum an der
ersteigerten Sache wird erst mit vollständigem Zahlungseingang beim Versteigerer auf den Erwerber übertragen.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Die Sachen sind sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Falls der Erwerber Versendung wünscht, geht sie
auf seine Kosten. Falls der Erwerber Unternehmer ist, geht die Gefahr in diesem Falle bereits mit der Übergabe an den Spediteur oder eine sonst zum
Versand bestimmte Person oder Anstalt über. Sofern ein Versand, z.B. aufgrund nicht erfüllbarer zollrechtlicher Vorschriften, nicht möglich oder
zumutbar ist, entscheidet der Auktionator nach eigenem Ermessen, nicht zu versenden, sondern dem Käufer lediglich die ersteigerten Lose zur Abholung
bereitzustellen. In diesem Falle muss der Käufer das ersteigerte Gut auf eigene Kosten beim Auktionator abholen oder abholen lassen.
7. Der Versteigerer erhält vom Käufer eine Provision von 22 % des Zuschlagpreises sowie Euro 3,- pro Los. Bei schriftlichen Bietern wird das Porto und die
Versicherungspauschale gesondert berechnet. Die gesetzliche Mehrwertsteuer von z.Zt. 19 % wird nur auf die Nebenkosten (Aufgeld, Losgebühr, Porto
etc.) berechnet, weil eine reine Vermittlungsleistung erbracht wird. Für Vermittlungsleistungen an Geschäftskunden aus anderen EU-Ländern mit
USt.-Nr. wird das Reverse-Charge-Verfahren angewendet, d.h., die Provisionen, die Losgebühren und die sonstigen Kosten unterliegen nicht der
deutschen Umsatzsteuer. Der Kunde ist in diesen Fällen verpflichtet, die Umsatzsteuer auf diese Entgelte in seinem Heimatland zu entrichten. Für
Vermittlungsleistungen an Geschäftskunden aus einem Drittland fällt keine Umsatzsteuer an, wenn die Unternehmer-Eigenschaft in geeigneter Weise
nachgewiesen wird. Auch Vermittlungsleistungen an Privat-Kunden aus Drittländern sind umsatzsteuerpflichtig. Während der Auktion ausgestellte
Rechnungen gelten nur vorbehaltlich einer Nachprüfung auf Irrtümer.
8. Der Rechnungsbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder per Banküberweisung. Zahlungen auswärtiger Erwerber, die schriftlich oder
telefonisch geboten haben, sind binnen 10 Tagen nach Rechnungszustellung fällig, spätestens drei Wochen nach der Auktion, es sei denn, hierzu ist eine
gesonderte Individual-Vereinbarung mit ausdrücklicher Zustimmung des Versteigerers getroffen.
9. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 2% pro Monat als Verzugsschaden berechnet. Im übrigen kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung oder
nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen; der Schadensersatz kann dabei auch so berechnet werden, dass die Sache in einer
neuen Auktion nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen eventuellen Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung und die
besonderen Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Versteigerers aufzukommen hat.
10. Schriftliche Kaufgebote und solche per Email werden stets interessewahrend, jedoch ohne Gewähr, ausgeführt, auf Cent-Beträge endende Gebote
werden auf den nächsthöheren vollen Eurobetrag aufgerundet. Best- oder Höchstgebote werden bis zum 5fachen Ausrufpreis mitgesteigert.
„Gebot“-Lose werden zum Höchstgebot zugeschlagen und können nicht mit in eine eventuelle Kaufpreisbegrenzung bzw. Gebotslimitierung einbezogen
werden. Gebote auf "Gebot"-Lose werden auch in solchen Fällen davon unabhängig ausgeführt. Kunden, die während der Auktion telefonisch mitbieten
möchten, müssen mindestens den Schätzpreis bieten und schriftlich vor der Auktion einen Auftrag erteilen. Im Falle einer Nichterreichbarkeit führt der
Versteigerer den Auftrag zum Schätzpreis aus. Bei Telefon-Geboten übernimmt der Versteigerer keine Gewähr für das Zustandekommen der Verbindung.
11. Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten
Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebung, der Kunst oder
der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichtserstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken
erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch).
12. Der Versteigerer garantiert dem Ersteigerer gegenüber auf die Dauer von fünf Jahren die Echtheit aller ersteigerten Einzellose der Deutschen Klassik bis
1875. Sofern die Lose mit einer aktuellen Prüfung eines für seine Prüfung haftenden Verbandsprüfer ausgestattet sind, haftet der Versteigerer nur
insofern, wie ihm gegenüber der Prüfer haftet. In jedem Falle ist für den Nachweis einer Fälschung die Beibringung eines eindeutigen BPP-Befundes oder
BPP-"Falsch"-Signatur erforderlich. Die Haftung beschränkt sich auf die Rückzahlung des Kaufpreises.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den kaufmännischen Verkehr ist Mülheim a.d. Ruhr. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Abkommen zu Verträgen über
den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
14. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Der Nachverkauf ist
Bestandteil der Versteigerung. Das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatz-Verträgen findet darauf keine Anwendung, § 312d, Abs. 4, Ziffer 5, BGB
Wichtige Hinweise
Reklamationsrecht
Berechtigte Reklamationen bei Einzellosen müssen binnen 14 Tagen nach Erhalt der Lose beim
Versteigerer eingegangen sein. Sofern Sie eine Überprüfung durch einen BPP-Prüfer wünschen,
bedarf dies der Benachrichtigung und Zustimmung des Auktionators. In diesem Fall verlängert
sich die Reklamationsfrist entsprechend bis zum Erhalt des Prüfbefundes. Andere Prüfer außerhalb
des BPP werden von uns nur akzeptiert, wenn diese Prüfung vorher mit uns vereinbart wurde.
Auch in diesem Fall müssen die Lose unbedingt fristgerecht bezahlt werden.
Prüfvorbehalte auf Einzellose bedürfen der Benachrichtigung und Zustimmung des
Auktionators. Eventuelle Nachprüfungen müssen durch den Ersteigerer und auf dessen
Rechnung erfolgen! Im Falle einer Fälschung oder Verfälschung erstatten wir die Kosten eines
BPP-Prüfers. Um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, sollten Sie unbedingt die Lose
auf unseren Original-Loskarten dem Prüfer vorlegen.
Reklamierte Einzellose müssen mit unveränderter, nicht beschrifteter Loskarte retourniert werden,
sonst ist eine Rücknahme nicht möglich. Bitte fordern Sie ggf. Ansichtssendungen an. Bitte
kontrollieren Sie Ihren Auktionsauftrag, ob Sie die richtigen Losnummern notiert haben. Eine
Reklamation wegen irrtümlich falsch notierter Losnummern ist ausgeschlossen. Ebenso ist die
Stornierung einmal abgegebener Gebote aus welchen Gründen auch immer nicht möglich!
Sammellose können unter keinen Umständen reklamiert werden. Auch schriftliche Bieter kaufen
„wie besehen“. Weiterhin können Lose nicht reklamiert werden, die verspätet bezahlt wurden. Wir
bitten um Beachtung: Besonders wertvolle Marken und Briefe haben wir zum Schutz
eingeschweißt. Postfrische Lose nehmen wir nur mit unversehrter Versiegelung retour, wobei
selbstverständlich das Siegel von einem BPP-Prüfer zum Zwecke der Nachprüfung geöffnet
werden darf.
Auskünfte und Kopien
Kopien von Einzel- und Sammellosen erstellen wir gerne, für 30 Cent pro Kopie s/w bzw. Euro
1,20 pro Farbkopie (Tintendruck) sowie Euro 1,60 Porto. Scans per email, die ersten vier Seiten
kostenlos, danach 30 Cent pro Seite. Bitte entsprechend disponieren und ausreichend Briefmarken
oder Banknoten Ihrer Kopie-Anforderung beilegen. Zuviel gezahlte Beträge werden erstattet. Wir
bitten um Beachtung, dass von Kartonlosen keine Kopien oder Scans möglich sind. Auskünfte per
Telefon erteilen wir bereitwilligst, jedoch nicht bei umfangreichen Sammellosen, "Wühlkartons"
und dergleichen. Außerdem können wir keine tel. Auskünfte für "Gebots"-Lose erteilen oder diese
kopieren.
Aushändigung der Lose
Die Lose werden, wie bisher, uns persönlich bekannten Kunden oder Kunden mit erstklassigen
Referenzen “auf Rechnung” gesandt, Neukunden ohne gute Referenzen nur gegen Vorkasse. Der
Versand aller Lose wird möglichst schnell erfolgen. In der Regel müssten Ihnen ersteigerte
Lose/Vorausrechnungen direkt in der Woche nach der Auktion zugehen. Wir bitten daher um
Verständnis, dass es uns beim besten Willen nicht möglich ist, besondere Frankatur-Wünsche zu
erfüllen. Bitte beachten Sie, dass wir aus besonderem Anlass die Aushändigung der Ware, auch
bei bestehenden Kundenverbindungen, von der Vorlage von Bankreferenzen oder Stellung von
Sicherheiten abhängig machen können.
Zahlung der Auktionsrechnung
Alle Rechnungen sind binnen drei Tagen nach Erhalt fällig. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass
Sie die Lose "auf Rechnung" erhielten. Die Zahlung kann nur in Euro-Währung, nicht jedoch in
Form von Nominale zur Verrechnung, oder ausländischer Währung, erfolgen. Zahlungsziele
müssen im Vorfeld abgesprochen werden! Bitte überweisen spesenfrei (SEPA). Innerhalb der EU
müssen Zahlungen per Banküberweisung erfolgen, bei Zahlungen von Kunden außerhalb der EU
müssen die entstandenen Kosten der beteiligten Banken für die Bezahlung vom Kunden getragen
werden. Alternativ können Zahlungen auch für Kunden aus den Nicht-EU-Staaten per
"Philapay/Philasearch" erfolgen, hierfür fällt eine Gebühr von 4% auf den Rechnungsbetrag an.
Bitte senden Sie uns grundsätzlich keine Schecks, sondern überweisen spesenfrei.
Versandkosten
Die Versandkosten enthalten nicht nur das übliche Porto, sondern auch noch zusätzliche
Leistungen wie Verpackung (Umschläge, Kartonage usw.), die für die Verpackung aufgewendete
Arbeitszeit sowie die private Versicherung der Postsendung. Die Mindest-Versandkosten betragen
computerprogrammbedingt Euro 5,49 für Einschreiben und Euro 7,92 für Pakete (statistischer
Durchschnittswert der Portoaufwendungen), für Auslandskunden durchschnittlich Euro 21,42. Wir
bitten, dies besonders bei kleineren Losen zu berücksichtigen. Wir bitten um Verständnis, dass ein
Großteil der Lose, auch der Einzellose, per Paketpost versandt wird, um die Versicherungs- und
Portokosten in einem erträglichen Rahmen zu halten.
Schriftliche Aufträge
Schriftliche Aufträge müssen bis spätestens einen Tag vor der jeweiligen Auktion, Fax und Email
bis 18.00 Uhr, bei uns eintreffen. Später eintreffende Gebote können leider nur für den
Nachverkauf berücksichtigt werden. Gebote werden von uns streng interessewahrend ausgeführt.
Sie erhalten die Lose zum Ausrufpreis, wenn kein Gegenbieter vorhanden ist, anderenfalls eine
Steigerungsstufe über dem nächsttieferen Gebot (Steigerungsstufen: ca. 5 bis 10%, unverbindlich
nach Sachlage). Dafür verbürgen wir uns! Gebots-Lose werden zum Höchstgebot zugeschlagen.
„Gebot“-Lose müssen unbedingt besichtigt werden. Es bringt Ihnen und uns nur unnötige Arbeit,
unrealistische Gebote zu notieren. „Gebots“-Lose werden ab Euro 10,- zum Höchstgebot
zugeschlagen. Einmal abgegebene Gebote können nicht storniert werden. Untergebote werden
nur bis 10% unter Ausruf angenommen. Telefonisch können Sie ab Euro 600,- pro Los mitbieten.
Verwenden Sie dazu den entsprechenden Absatz auf dem Auktions-Auftrag.
Ein wichtiger Tipp
Erfahrungsgemäß ist die Nachfrage nach Losen bestimmter Preiskategorien (bis ca. Euro 250,-)
beliebter Länder sehr groß und viele Lose sind entsprechend vielfach beboten, können aber nur
einmal verkauft werden. Wir empfehlen: Bieten Sie bitte auf möglichst viele Lose und begrenzen
Sie den Kaufpreis. Sie können auch Alternativ-Gebote abgeben, die Reihenfolge festlegen usw.
Dies erhöht Ihre Kaufchancen ungemein! Die Einhaltung einer Reihenfolge sowie die
Berücksichtigung eines jeden Limit-Gebotes ist aufgrund der Vorab-Erfassung vor der Auktion
nicht immer exakt möglich, ebenso können Lose gegen „Gebot“ nicht in das Gesamtlimit mit
einbezogen werden.
Ansichtssendungen
Ansichtssendungen erfolgen bereitwilligst gegen Kostenersatz. Uns unbekannte Kunden bitten wir
um Angabe von Referenzen. Ansichtssendungen müssen binnen 24 Stunden nach Erhalt
retourniert werden. Wir bitten, gerade für die schnellstmögliche Rücksendung Sorge zu tragen, da
häufig auch noch andere Interessenten die Lose zur Ansicht anfordern. Unsere Auslagen müssen
der Rücksendung in gültigen Briefmarken beiliegen, bitte nicht überweisen. Bitte stellen Sie dies
unbedingt sicher.
Stichwortsuche
Als besonderen Service bieten wir Ihnen an, sämtliche Lose dieser Auktion mittels unseres
Computer-Programms nach Ihrem Stichwort durchsehen zu lassen. z.B. „Einschreiben“,
„München“ usw. Stichwort und frankierter Rückumschlag genügt.
Versteigerung und Aushändigung der Lose am Auktionstag
Die Auktion findet im Gebäude Reichspräsidentenstraße 21-25 statt. Die Ausgabe der Lose erfolgt
auf der Reichspräsidentenstraße, sowie auf dem Werdener Weg 44. Die Ausgabe der Bieterkarten
und die Abrechnung erfolgen im Gebäude Reichspräsidentenstraße. Bitte bringen Sie etwas Zeit
mit. Nach Beendigung der Auktionssitzung kann es zu kurzen Wartezeiten bis zu einer halben
Stunde kommen.
Unser Büro ist Montags und Dienstags nach einer Auktion geschlossen
Unser Büro ist Montags und Dienstags nach der Auktion geschlossen. Auskünfte über Zuschläge
oder unverkaufte Lose sind daher grundsätzlich erst ab Mittwochs nach der jeweiligen Auktion
möglich. Die Abholung von Losen usw. und Besichtigung unverkaufter Lose sind nur nach
vorheriger telefonischer Absprache möglich.
Ergebnisse
Die Ergebnisse stehen ab Montags nach einer Auktion online zur Verfügung. Bitte beachten Sie,
dass wir den Rücklosverkauf erst nach Beendigung des Versandes der Auktion beginnen können
und uns eventuelle Versandwünsche (z.B. Versand ersteigerter Lose zusammen mit einer
Rücklosbestellung, späterer Versand von ersteigerten Losen, etc.) bis Montags-Morgens (8:00
Uhr) nach der Auktion per Fax oder Email vorliegen müssen, damit wir dies für den Versand
berücksichtigen können. Bei später eintreffenden Versandwünschen ist eine Berücksichtigung
nicht mehr garantiert. Wir danken Ihnen schon jetzt für Ihre Auktionsbeteiligung.