67-70 Teutoburger Münzauktion
5. - 8. September 2012
Kurzbedingungen
Der Zuschlagpreis ist Nettopreis, Aufgeld 15%. Auf Gesamtpreis (Zuschlag + Aufgeld) wird die z.Zt. gültige Mehrwertsteuer (s.u.) erhoben. Ausländischen Käufern aus Ländern der Europäischen Gemeinschaft wird die in Deutschland gültige Umsatzsteuer berechnet. Anderen ausländischen Käufern (aus Drittländern) wird, sofern die Münzen durch uns exportiert werden, ein Aufgeld von 15% netto auf den Zuschlagpreis berechnet.
Für die angebotenen Münzen gilt grundsätzlich der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von z.Zt. 7%. Bei Gold- oder Silbermünzen beträgt die MwSt. jedoch 19%, wenn der Zuschlagpreis des Aufgeldes weniger als das 2,5-fache des Edelmetallwertes beträgt. Beim Goldpreis ist der Durchschnittswert zugrunde zu legen, der sich im Monat vor der Versteigerung aus den an der Frankfurter Börse festgestellten FixingPreisen für den Kilo-Feingold-Barren ergeben hat.