Teutoburger 101. - 103. Münzauktion
27. - 28. Mai 2016
Internationales Numismatisches Auktionsangebot mit großem Teil Asien und China.
Kurzbedingungen
Der Zuschlagpreis bildet die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende Aufgeld. Für Käufer aus EU-Ländern gilt einheitlich ein Aufgeld von 20% (im Aufgeld ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten). Für Käufer mit Wohnsitz in Drittländern (außerhalb der EU) gilt: Das Aufgeld beträgt einheitlich 17%. Wird die Ware vom Käufer selbst oder durch Dritte in Drittländer ausgeführt, wird die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet, jedoch bei Vorlage der gesetzlich geforderten Ausfuhrnachweise erstattet. Führen wir diese Ware selbst in Drittländer aus, wird die gesetzliche Umsatzsteuer nicht berechnet. Im Ausland anfallende (Einfuhr-) Umsatzsteuer und Zölle trägt in jedem Fall der Käufer. Die Versandkosten werden dem Käufer nach Aufwand berechnet. Für Goldmünzen die von der gesetzlichen Umsatzsteuer befreit sind, wird ein Aufgeld von 15 % berechnet. Alle anderen Auktionslose unterliegen der Differenzbesteuerung.