Ulrich Felzmann 150. Auktion - Einzellose
4. - 8. November 2014
Knapp 5.000 philatelistische Sammlerstücke werden bei der großen Jubiläumsauktion im Auktionshaus Felzmann angeboten. Das Publikum darf sich auf viele hochwertige Raritäten aus allen Sammelgebieten freuen. Unter den zahlreichen Highlights befindet sich bei dieser Auktion die „Blaue Mauritius“ 2 d „POST PAID“ indigo als Erstdruck in phantastisch tiefer Farbe. Eine Weltrarität dieser in unmittelbarer Nachfolge der legendäre „POST OFFICE“ gedruckten Erstauflage, die schon prominente Sammlungen wie Ferrary oder Tomasini schmückte. Mit im Programm befindet sich auch eine Basler Taube in aktenfrischer Luxuserhaltung auf einem herrlichen Liebhaberbrief. Außerdem ein Sachsen-Viererblock auf einem Reko-Übersee-Brief sowie mehrere Sachsen 3er in herrlicher farbfrischer Qualität. Dies sind nur wenige der zahlreichen Top-Stücke bei Felzmann.
Kurzbedingungen
Pro Auktionslos wird eine Gebühr von € 2,-- erhoben. Bei differenzbesteuerter Ware wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. Für Käufer aus Ländern der Europäischen Union gilt: Verbraucher zahlen einheitlich ein Aufgeld von 23,8 %. Gewerbetreibende im Sinne des UstG zahlen bei differenzbesteuerter Ware 23,8 % Aufgeld (im Aufgeld ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19% enthalten.) Für Händler wird bei regelbesteuerter Ware ein Aufgeld von 20 % zuzüglich 19 % MwSt. auf die Summe aus Zuschlag, Aufgeld, Losgebühr und Porto/Versicherung erhoben. Der innereuropäische Warenverkehr kann gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von der Umsatzsteuer befreit werden. Für Käufer mit Wohnsitz in Drittländern (außerhalb der EU) gilt: Käufer zahlen 20 % Aufgeld zuzüglich Losgebühr, Porto und Versicherung. Führt das Auktionshaus Ulrich Felzmann GmbH & Co. KG die Ware selbst in Drittländer aus, wird die Rechnung ohne gesetzliche Umsatzsteuer erstellt. Wird die Ware vom Käufer selbst oder durch Dritte ins Drittland ausgeführt, wird die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet, bei Vorlage der notwendigen Ausfuhrnachweise erstattet. Im Drittland anfallende Importsteuern oder Zölle trägt der Käufer in jedem Fall selbst. Für Goldmünzen, die umsatzsteuerbefreit sind, gilt ein Aufgeld von 20 %.