Ulrich Felzmann 152. Auktion - Münzen & Banknoten
30. Juni 2015
Die Auktion umfasst Münzen, Orden und Geldscheine aus der ganzen Welt mit seltenen Stücken von der Antike bis in unsere heutige Zeit. Angefangen von der ersten Banknote der Geschichte, dem 1 Kuan aus China, bis zu modernen Exemplaren ist das Programm durchgehend hochwertig besetzt. Aus dem Jahr 1910 steht die 20 Mark Sachsen-Meiningen als große Rarität des Kaiserreichs zum Verkauf. Zudem schmücken eine reichhaltige Sammlung an chinesischen Münzen ab 1979 mit einer Vielzahl an gesuchten Ausgaben, seltene Mehrfach-Dukaten der Tschechischen Republik und Goldgulden aus dem Erzbistum Trier und der Pfalz des späten 14. Jahrhunderts das Angebot. Das Publikum darf sich auf kleine Schätze sowie umfangreiche Sammlungen in einer großen thematischen Breite freuen. Besonders zu erwähnen ist die Sammlung „Aurea Temporibus“ mit 25 Goldgulden der frühen Neuzeit.
Kurzbedingungen
Pro Auktionslos wird eine Gebühr von € 2,-- erhoben. Bei differenzbesteuerter Ware wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. Für Käufer aus Ländern der Europäischen Union gilt: Verbraucher zahlen einheitlich ein Aufgeld von 23,8 %. Gewerbetreibende im Sinne des UstG zahlen bei differenzbesteuerter Ware 23,8 % Aufgeld (im Aufgeld ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19% enthalten.) Für Händler wird bei regelbesteuerter Ware ein Aufgeld von 20 % zuzüglich 19 % MwSt. auf die Summe aus Zuschlag, Aufgeld, Losgebühr und Porto/Versicherung erhoben. Der innereuropäische Warenverkehr kann gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von der Umsatzsteuer befreit werden. Für Käufer mit Wohnsitz in Drittländern (außerhalb der EU) gilt: Käufer zahlen 20 % Aufgeld zuzüglich Losgebühr, Porto und Versicherung. Führt das Auktionshaus Ulrich Felzmann GmbH & Co. KG die Ware selbst in Drittländer aus, wird die Rechnung ohne gesetzliche Umsatzsteuer erstellt. Wird die Ware vom Käufer selbst oder durch Dritte ins Drittland ausgeführt, wird die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet, bei Vorlage der notwendigen Ausfuhrnachweise erstattet. Im Drittland anfallende Importsteuern oder Zölle trägt der Käufer in jedem Fall selbst. Für Goldmünzen, die umsatzsteuerbefreit sind, gilt ein Aufgeld von 20 %.